Keine Bildungsveranstaltungen im Sinne des Thüringer Bildungsfreistellungsgesetzes sind Veranstaltungen, die der Erholung, der Unterhaltung, der privaten Haushaltsführung, der Körper- und Gesundheitspflege, der sportlichen, künstlerischen oder kunsthandwerklichen Betätigung oder der Vermittlung entsprechender Kenntnisse und Fähigkeiten dienen.
Bildungsveranstaltungen dürfen nicht ausschließlich das Einüben psychologischer oder ähnlicher Fertigkeiten zur privaten Lebensbewältigung zum Gegenstand haben, auf den Erwerb von Fahrerlaubnissen oder ähnlicher Berechtigungen vorbereiten. Studienreisen können anerkannt werden, wenn diese überwiegend Veranstaltungen der gesellschaftspolitischen, arbeitsweltbezogenen oder ehrenamtsbezogenen Bildung beinhalten.
Informationsmaterial
Lizenz: dl-de/by-2-0:
www.govdata.de/dl-de/by-2-0
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Werner-Seelenbinder-Straße 7
99096 Erfurt