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3. Entscheidung des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat dem Beschäftigten seine Entscheidung (Zustimmung oder Ablehnung) spätestens vier Wochen nach Antragstellung schriftlich mitzuteilen. Im Falle einer Ablehnung muss er seine Gründe schriftlich erläutern. Erfolgt diese Mitteilung fehlerhaft (Fristüberschreitung, Schriftform wird nicht eingehalten, Gründe werden nicht erläutert), gilt die Zustimmung als erteilt.

Unter bestimmten Voraussetzungen (siehe FAQ) darf der Arbeitgeber

  • den Antrag auf Bildungsfreistellung ablehnen,
  • eine Zustimmung zurücknehmen und
  • andere Freistellungen, wie z. B. betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen anrechnen.

Der Arbeitgeber kann seine Zustimmung zurücknehmen, wenn nicht vorhersehbare betriebliche Belange (bspw. Krankheit anderer Beschäftigter) eintreten. In diesem Fall muss der Arbeitgeber den entstandenen Schaden (z.B. die Teilnahmegebühr oder den Stornierungsbetrag) ersetzen.

 

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Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Werner-Seelenbinder-Straße 7
99096 Erfurt

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