1. Wie erfolgt die Anerkennung von Bildungsveranstaltungen?
Die Anerkennung von Bildungsveranstaltungen erfolgt über ein elektronisches Antragsverfahren. Seit dem 1. Januar 2016 haben die Bildungsträger einen Anspruch auf Prüfung ihrer Maßnahmen durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS). Dabei bedarf es der Prüfung jeder einzelnen Veranstaltung, auch wenn diese von Trägern beantragt wird, die über eine Zertifizierung auf dem Gebiet der Erwachsenenbildung verfügen. Dazu ist der paritätisch besetzte Beirat anzuhören (§ 10 Abs. 5 Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz ThürBfG). Dieser besteht aus Vertretern der Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Bildungsträger. Erfüllt die Veranstaltung die Voraussetzungen des Gesetzes, wird sie unbefristet anerkannt.
2. Reicht eine Anerkennung in anderen Bundesländern aus, damit eine Bildungsveranstaltung in Thüringen anerkennungsfähig ist?
Jede Bildungsveranstaltung, für die Bildungsfreistellung in Thüringen in Anspruch genommen werden soll, muss in Thüringen anerkannt sein. Eine Anerkennung aus einem anderen Land ist nicht ausreichend.
Die jeweilige Anerkennung ist jedoch mit dem Antrag auf Anerkennung einer Bildungsveranstaltung einzureichen, da dies das Verfahren vereinfachen kann.
3. In welcher Höhe werden für die Anerkennung der Bildungsveranstaltung Gebühren fällig?
Die Höhe der Gebühren wird am Bearbeitungsaufwand ermittelt. Sie wird nach dem Thüringer Verwaltungskostengesetz und der Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung ermittelt und wird zwischen 10 und 150 EUR liegen. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Gebühr bei ordnungsgemäß ausgefüllten und vollständigen Anträgen im unteren zweistelligen Bereich liegen wird. Die Gebühr wird mit dem Anerkennungsbescheid festgesetzt und ist auf das im Bescheid angegebene Konto einzuzahlen.
4. Ist die Anerkennung für Veranstaltungen einzeln zu beantragen, wenn sie zu unterschiedlichen Zeiten und an unterschiedlichen Orten stattfinden?
Nein, die gesamte Bildungsveranstaltung wird anerkannt und ist unbefristet gültig, wenn die Veranstaltung inhaltlich unverändert bleibt. Damit sind alle Termine und Orte einer Bildungsveranstaltung inbegriffen.