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Die Anerkennung von Bildungsveranstaltungen erfolgt über ein elektronisches Antragsverfahren. Seit dem 1. Januar 2016 haben die Bildungsträger einen Anspruch auf Prüfung ihrer Maßnahmen durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS). Dabei bedarf es der Prüfung jeder einzelnen Veranstaltung, auch wenn diese von Trägern beantragt wird, die über eine Zertifizierung auf dem Gebiet der Erwachsenenbildung verfügen. Dazu ist der paritätisch besetzte Beirat anzuhören (§ 10 Abs. 5 Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz ThürBfG). Dieser besteht aus Vertretern der Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Bildungsträger. Erfüllt die Veranstaltung die Voraussetzungen des Gesetzes, wird sie unbefristet anerkannt.


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Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Werner-Seelenbinder-Straße 7
99096 Erfurt

www.thueringen.de