Logo: 5 Tage schlauer

Antrag zur Anerkennung von Bildungsveranstaltungen

Die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass eine Anerkennung nach Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz für jede einzelne Bildungsveranstaltung beantragt werden kann.

Bildungsveranstaltungen werden auf Antrag anerkannt. Dem Antrag beizufügen sind Nachweise, insbesondere ein ausführliches Programm der Bildungsveranstaltung, aus dem sich Zielgruppe, Lernziele, Lerninhalte und der zeitliche Ablauf ergeben. Bei Veranstaltungen der ehrenamtsbezogenen Bildung muss die Aneignung neuer Kenntnisse der Teilnehmer über gesellschaftspolitische Zusammenhänge konkret erkennbar sein. Falls keinerlei Gütesiegel oder Zertifikate vorliegen, ist eine Selbstauskunft des Bildungsträgers zu geben, aus der sich auf die Eignung des Trägers für die Durchführung von Bildungsveranstaltungen im Sinne des Thüringer Bildungsfreistellungsgesetzes schließen lässt.

Über Anerkennungsanträge entscheidet das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) nach Anhörung eines Beirates, der sich gleichermaßen aus Vertretern der Arbeitgeber, Arbeitnehmer und der Bildungsträger zusammensetzt. Nach der Prüfung ergeht postalisch ein Bescheid an den Bildungsträger. Für die Anträge auf Anerkennung von Bildungsveranstaltungen ist ausschließlich folgendes Antragsformular zu verwenden:

Antrag auf Anerkennung einer Bildungsveranstaltung

(Hinweis: Die aktuelle Bearbeitungszeit der Anträge beträgt mindestens zwei Monate.)

Hinweise zum Antrag

Selbstauskunft des Bildungsträgers

Anträge auf Anerkennung einer Bildungsveranstaltung können jederzeit per Mail (Antrag.Bildungsfreistellung(at)tmbjs.thueringen.de) gestellt werden.

Logo: 5 Tage schlauer

Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Werner-Seelenbinder-Straße 7
99096 Erfurt

www.thueringen.de